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AZW, BQM, ...- QUALITÄT IN DER BERUFLICHEN BILDUNG
 

AZW, BQM, ...- neue Abkürzungen, mehr Qualität in der beruflichen Bildung?

Zum Thema "Bildungs-Qualitäts-Management" hatten die Fachhochschule des Mittelstandes (FHM), die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) und der Berufsverband der Träger der beruflichen Bildung (BBB) zu einer Fachtagung am 09.06. in Bielefeld eingeladen. Im Mittelpunkt stand der schon seit Februar vorliegende Referentenentwurf einer "Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von fachkundigen Stellen sowie zur Anerkennung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Bildung nach dem 3. Buch Sozialgesetzbuch (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZWV)".

Zum Hintergrund:

Im Rahmen der Neuorganisation der "Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" will die Bundesagentur die Zulassung von Trägern und Maßnahmen (wie vorher nach den §§ 84 und 85 SGB III) nicht mehr selbst vornehmen, sondern damit externe "fachkundige Stellen" beauftragen. Diese sollen auch überprüfen, ob die Träger ein angemessenes Qualitätsmanagementsystem eingeführt haben.

Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung regelt das Akkreditierungsverfahren für die "fachkundigen Stellen. Dafür werden sich u.a. Organisationen wie DQS, Certqua und TÜV bewerben, die schon jetzt Qualitätsmanagement-Systeme nach der ISO 9001:2000 zertifizieren. Weiter beschreibt die AZWV Anforderungen an Träger und Maßnahmen, die nach dem neuen Verfahren zugelassen werden sollen. Diese betreffen Träger, die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durchführen, die AZWV betrifft (noch?) nicht Maßnahmen, die im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden.
Martin Steckel, der designierte Leiter der Akkreditierungsstelle bei der Bundesagentur für Arbeit referierte über den Umsetzungsstand der AZWV: Die Verordnung war bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht unterzeichnet, Zulassungsstellen wird es zum 1.07., dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung, also nicht geben. Steckel geht davon aus, dass im dritten Quartal der Aufbau des in der Verordnung vorgesehenen Anerkennungsbeirats abgeschlossen werden kann und im vierten Quartal erste fachkundige Stellen anerkannt werden. Erst danach können die Trägerzulassungen in Angriff genommen werden.
Als Übergangsregelung kann weiter davon ausgegangen werden, dass die lokalen Arbeitsagenturen Zulassungsstellen bleiben, wenn bis zum 01.07.2004 keine fachkundigen Stellen existieren und bestehende Anerkennungen ihre Geltung behalten.
Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass Träger schon jetzt ein Qualitätssicherungssystem eingeführt haben sollten. "Sie haben ja lange genug Zeit gehabt."

Einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung bildete die Vorstellung des neuen Qualitätsstandard "Bildungs-Qualitäts-Management BQM", der vom Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung entwickelt wurde. Der "Bildungsverband" (www.bildungsverband-online.de) wird getragen von meist überregional tätigen Trägern der Weiterbildung wie z. B. bfw, DAA, CJD, Tertia, TÜV-Akademien.

"Bildungs-Qualitäts-Management BQM" beansprucht, ein "Branchen-Standard" für den Weiterbildungsbereich zu sein. Der BBB bietet an, sich nach diesem Standard zertifizieren zu lassen und damit die Trägerzulassung nach der AZWV zu bekommen.

Der Standard beschreibt allgemeine Anforderungen, die jedes andere Qualitätsmanagementsystem auch beinhaltet (an messbaren Zielen ausgerichtet, prozessorientiert, mit Kennzahlen überacht, dokumentiert, …) und definiert inhaltliche Anforderungen an die Maßnahmeplanung und -durchführung. Dabei werden die in der AZWV formulierten Anforderungen, z.B. in der Maßnahmeplanung arbeitsmarktliche Entwicklungen zu berücksichtigen, aufgenommen und in konkrete Vorschläge zur Formulierung von Prozessbeschreibungen übersetzt.

Als Arbeits- und Übersetzungshilfe ist das BQM-Kompendium sicherlich sinnvoll und nützlich. (Zu bestellen für 9,80 € beim BBB)

Ob es dazu jedoch notwendig und sinnvoll ist, gleich einen neuen Standard mit eigenem Zertifizierungsverfahren zu kreieren, wurde auf der Tagung nicht nur von etablierten Zertifizierungsorganisationen in Frage gestellt.
Die Erfüllung der Anforderungen der AZWV kann im Rahmen jedes QM-Systems nachgewiesen werden, neben ISO 9001:2000 und EFQM gibt es bereits das Lernerorientierte Qualitätsmodell für die Weiterbildung LQW. Die auf der Veranstaltung vertretenen Zertifizierungsorganisationen erklärten, dass sie nach Inkrafttreten der AZWV und Zulassung als fachkundige Stellen ihre Audit-Kataloge um die AZWV-Anforderungen ergänzen werden; Vergleichbares wird derzeit auch für LQW erarbeitet. Die Trägerzulassung kann dann im Rahmen einer "normalen" QM-Zertifizierung bzw. -Testierung erfolgen.

Fraglich erscheint, ob eine BQM-Zertifizierung tatsächlich eine einfachere und kostengünstigere Alternative "unterhalb der Schwelle einer ISO-Zertifizierung" werden kann, wie es von der BBB-Vertreterin dargestellt wurde. "Schlanke" Dokumentationen sind auch für ein ISO-konformes QM-System möglich. Der für die BQM-Zertifizierung vorgestellte Kostenrahmen unterscheidet sich für kleine und mittlere Träger nicht eklatant von dem der ISO-Zertifizierer. Warum dann nicht gleich ein System einführen, das bereits anerkannt ist?

Johannes Massolle
massolle@move-muenster.de




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